

Rechtsanwalt Weingart Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
in
Heidelberg-Bergheim
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Über Rechtsanwalt Weingart Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Die Kanzlei wurde 1978 von Wolfgang Weingart gegründet.
MITARBEITERZAHL:
Im Unternehmen sind 2 fachkompetente Mitarbeiter/-innen beschäftigt.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN:
Die Kanzlei betreut vorwiegend Klienten/-innen aus Heidelberg, Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar.
LEISTUNGEN:
Rechtsanwalt Wolfgang Weingart berät in allen Fragen rund um das Insolvenzrecht und den damit eng verbundenen Rechtsgebieten Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Erbrecht. Eine persönliche und individuelle Betreuung steht dabei an erster Stelle. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die außergerichtliche Sanierung, die auch im Auftrag von Banken, Steuerberatern/-innen und Wirtschaftsprüfern/-innen erfolgt.
Die Mandanten/-innen werden zu Fragen der Vermeidung einer Insolvenz, der Stellung eines Insolvenzantrages, aber auch zur Aufstellung eines Insolvenz- und Sanierungsplans sowie der Vermeidung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Insolvenzabwicklung beraten und vertreten. Zu den weiteren Leistungen gehören die Erarbeitung von Insolvenzplänen und die Beratung von Schuldnern/-innen im Rahmen der Insolvenz. Im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht vertritt Wolfgang Weingart die Rechte von Personen- und Kapitalgesellschaften einschließlich des Aktienrechts.
Die Beratungsleistungen reichen von der Gründung eines Unternehmens über die Beratung beim Abschluss und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen bis zu Umwandlungen, Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unternehmensnachfolge.
Wolfgang Weingart berät Familienunternehmen und deren Gesellschafter bei der Gestaltung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen. Außerdem übernimmt er Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Im Bereich des Erbrechts gehören die Gestaltung und Errichtung von Verfügungen (Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse) sowie die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung zu den Beratungsleistungen der Kanzlei.
ERFOLGSFAKTOREN:
Die Kanzlei Weingart bietet den Mandanten/-innen anwaltliche Beratung mit Leidenschaft und Kompetenz. Eine individuelle Betreuung und die engagierte Vertretung haben oberste Priorität. Dabei verfügt Wolfgang Weingart als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht über den rechtlichen Weitblick zur Beurteilung komplexer Sachverhalte, um eine umfassende und maßgeschneiderte Problemlösungsperspektive aufzeigen zu können. Die Kanzlei steht überdies für Beständigkeit und zuverlässige Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
ERWÄHNENSWERTES:
Wolfgang Weingart hat sein Studium mit zwei Prädikatsexamina abgeschlossen. Danach war er Mitarbeiter einer sehr renommierten Kanzlei beim Bundesgerichtshof. Gleichzeitig war er als Anwalt in Heidelberg zugelassen und als Repetitor tätig. 1986 erhielt er seine erste Beauftragung als Konkursverwalter. 2001 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ verliehen.
Spezialisierungen/Suchbegriffe
- Insolvenzrecht
- Wirtschaftsrecht
- Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Englisch
Redaktionstipp FirmenABC
Redaktionstipp
Wolfgang Weingart berät in allen Fragen rund um das Insolvenzrecht. Damit verbunden sind auch Rechtsgebiete wie Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie das Erbrecht. Die Kanzlei steht für Beständigkeit und zuverlässige Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
Bewertungen
Bewertung schreibenAthlet
am 09.02.2026
Äußerst engagiert und sehr kompetent
Herr Rechtsanwalt WW hat mich während meiner gesamten erbrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen zuverlässig, engagiert und fachlich sehr kompetent vertreten. Sowohl in der laufenden Erbauseinandersetzung als auch bereits zuvor bei grundlegenden rechtlichen Fragen stand er mir jederzeit beratend zur Seite.
Zu Beginn ging es insbesondere um die Klärung, ob ich Alleinerbe bin und ob ein Familienangehöriger lediglich einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann. Diese zentrale Rechtsfrage konnte Herr Rechtsanwalt WW erfolgreich vor dem zuständigen Nachlassgericht für mich durchsetzen.
Seine ruhige, sachkundige Art, die verständlichen Erklärungen sowie sein konsequentes Vorgehen haben mir in einer persönlich nicht einfachen Situation viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich jederzeit bestens beraten, ernst genommen und hervorragend vertreten gefühlt und kann seine anwaltliche Unterstützung uneingeschränkt weiterempfehlen.
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