Inhaltsverzeichnis
Was sind Erziehungsrecht, Erziehungspflicht und Sorgepflicht?
Wer ist Erziehungsberechtigter?
Was passiert, wenn erzieherische Pflichten verletzt werden?
Welchen Erziehungsauftrag hat der Staat?
Kann das Erziehungsrecht übertragen werden?
Erziehungsberechtigter – Recht einfach erklärt
Was sind Erziehungsrecht, Erziehungspflicht und Sorgepflicht?
Erziehungsrecht
Das Erziehungsrecht in Deutschland umfasst verschiedene Regelungen, in denen die Erziehung und Versorgung von Kindern rechtlich festgelegt wird. Dieses Recht kommt allen voran den Eltern des Kindes zu. Die Eltern haben bei der Erziehung Sorge zu tragen, dass das Kindeswohl gewahrt wird.
Das Erziehungsrecht stellt ein Grundrecht dar und steht in Art. 6 GG (Grundgesetz). Absatz 2 geht direkt auf das Erziehungsrecht und die -pflicht ein:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Aber auch der Staat nimmt einen sogenannten „Erziehungsauftrag“ wahr und hat ein Wächteramt über die Einhaltung der Elternpflichten inne. Verstoßen die Eltern gegen ihre Erziehungspflichten, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen.
Erziehungspflicht und Sorgepflicht
Das Erziehungsrecht der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist bei genauerem Blick insbesondere eine Erziehungspflicht gegenüber den Kindern. Sie haben gemäß § 1631 BGB sowohl das Recht aber auch die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Damit einher gehen also auch die Aufsichtspflicht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht derjenigen, welche die Personensorge für das Kind haben. Die Kinder ihrerseits haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Wer ist Erziehungsberechtigter?
Die Erziehungsberechtigung haben die Eltern des Kindes. Genauer gesagt: die Personensorgeberechtigten. In den meisten Fällen sind das eben Mutter und Vater. Bei der Mutter ist die Sache klar: Mutter ist immer diejenige Frau, die das Kind geboren hat. Diese hat jedenfalls das Erziehungsrecht. Beim Vater kommt es darauf an.
Exkurs: Vater ist der Mann, der …
- mit der Mutter zum Zeitpunkt der Kindesgeburt verheiratet ist, oder
- gemeinsam mit der Mutter eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat (bei nichtehelichen Kindern), oder
- die Vaterschaft gerichtlich festgestellt hat (bei nichtehelichen Kindern), oder
- das Kind adoptiert hat.
Für die Erziehungsberechtigung ist es also von maßgeblicher Bedeutung, ob man rechtlich gesehen die Elternschaft innehat. Es gibt Fälle, in denen die Personensorge eines Elternteils wegfällt. Entweder, aufgrund eines Fehlverhaltens, oder auch, weil dieser es bei einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit verloren hat.
Hinweis:
Was man tun kann, wenn entweder der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennt, oder die Mutter sich gegen die Vaterschaftsanerkennung weigert, kann man im Beitrag Vaterschaftsfeststellung lesen.
Wer ist nach Trennung und Scheidung Erziehungsberechtigter?
Hatten beide Eltern vor der Trennung oder Scheidung das Sorgerecht, ändert sich daran erst einmal nichts. Getrennt lebende Eltern behalten in diesem Fall das gemeinsame Sorgerecht. Schaffen es die Eltern nicht, sich in Erziehungsfragen und in wichtigen Angelegenheiten abzusprechen, kann es zu starken Konflikten kommen.
Hinweis:
Gelingt weiterhin kein Konsens, kann man beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. Das Gericht schätzt dann ein, was für das Kindeswohl am besten ist.
Solche „wichtigen Angelegenheiten“ sind etwa die Schulwahl, die Entscheidung über eine Operation etc.
„Kleine Entscheidungen des Alltags“ trifft jedoch immer derjenige Elternteil, bei dem das Kind gerade ist. Befinden sich die Kinder etwa beim umgangsberechtigten Elternteil (sogar dann, wenn dieser das Sorgerecht nicht hat), darf er über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden. Also z.B., was das Kind isst, welche Aktivitäten unternommen werden, oder welche Jacke es anzieht.
Sind Stiefeltern Erziehungsberechtigte?
Der neue Partner eines Elternteils bzw. der Stiefvater oder die Stiefmutter des Kindes ist nicht erziehungsberechtigt. Er oder sie darf strenggenommen nur in kleinen Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden, wenn gerade kein erziehungsberechtigter Elternteil beim Kind ist („kleines Sorgerecht“).
Aber: Das Gesetz hält auch fest, dass der Stiefvater bzw. die Stiefmutter seinen Partner bei der Versorgung der Kinder unterstützen soll. Dass sich hierbei immer wieder Situationen ergeben, in denen auch die Ansichten des Stiefelternteils offenbar werden und gewissen Einfluss auf die Kindeserziehung haben können, ergibt sich von selbst.
Sind Pflegeeltern Erziehungsberechtigte?
Pflegeeltern haben ebenfalls ein Erziehungsrecht. Sie müssen die ihnen zur Pflege übergebenen Kinder angemessen erziehen, betreuen und versorgen, bis sich die Situation in der Herkunftsfamilie entspannt hat und eine Rückführung möglich ist. Pflegeeltern sind aber in den meisten Fällen nicht sorgeberechtigt.
Wichtige Angelegenheiten müssen Pflegeeltern mit dem Jugendamt bzw. den Erziehungsberechtigten (Eltern) des Kindes absprechen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens dürfen sie für das Kind entscheiden. Außer, die Eltern oder das Familiengericht hat etwas anderes entscheiden. Sie haben demnach nur eingeschränkte Entscheidungsbefugnisse.
Was passiert, wenn erzieherische Pflichten verletzt werden?
Da der Staat ein Wächteramt hat, muss er eingreifen und das Kindeswohl wahren, wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nachkommen. Den Eltern kann dann das Erziehungsrecht entzogen werden. Grobe Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflicht ziehen strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
„Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ist das Kindeswohl dringlich gefährdet, kann das Jugendamt das Kind vorübergehend in Obhut nehmen und etwa in eine Pflegefamilie geben. Durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VII) wird jedoch zuerst versucht, die Situation zu verbessern.
Zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gehören beispielsweise:
- Hilfen zur Erziehung
- Familienberatung
- Kinderbetreuungsangebote
- Frühe Hilfen
- Inobhutnahme
- Unterbringung in einem Heim
- Pflegefamilie
Welchen Erziehungsauftrag hat der Staat?
Der Staat übernimmt einen Erziehungsauftrag, der dem Elternrecht auf Kindererziehung gleichgeordnet ist. Zentral in diesem Zusammenhang ist die Schule. Diese hat die Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen Wissen zu vermitteln und ihnen dabei zu helfen, sich zu eigenverantwortlichen und sozialen Akteuren in der Gesellschaft zu entwickeln.
Hinweis:
Das Erziehungsrecht der Eltern kommt mit dem Erziehungsauftrag des Staates immer wieder in Konflikt.
Kann das Erziehungsrecht übertragen werden?
Ja, die Erziehungsberechtigung für das Kind kann für bestimmte Zeit auf eine andere, erwachsene Person übertragen werden. Sinnvoll ist das, wenn das Kind einen öffentlichen Ort besucht, den es unter Beisein eines Erziehungsberechtigten nicht aufsuchen darf bzw. ab einer bestimmten Uhrzeit die Aufsicht eines Erziehungsberechtigten braucht. Eltern können sich damit absichern, denn bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen.