„Vernachlässigung“ ist eine häufige Form der Kindeswohlgefährdung in Deutschland. In diesem Artikel wird erklärt, welche Arten der Vernachlässigung es gibt, wie sie sich auf Kinder auswirken und wie man darauf reagieren soll bzw. muss. Mehr dazu lesen.
Was ist Vernachlässigung?
Vernachlässigung bedeutet, dass Eltern oder andere Sorgeverantwortliche die notwendigen fürsorglichen Handlungen gegenüber ihrem Kind ständig oder wiederholt unterlassen . Das körperliche und geistige Wohl des Kindes wird dadurch gefährdet (durch Unterernährung, langes Alleinlassen oder anderes Fehlverhalten).
Vernachlässigung ist eine Form der Kindeswohlgefährdung . Insbesondere bei Babys und Kleinkindern kann es passieren, dass die Gefährdungslage von Außenstehenden unbemerkt bleibt.
Handelt es sich um emotionale Vernachlässigung, ist dies auf den ersten Blick häufig schwer zu erkennen .
Oft sind die Fachkräfte in KiTas oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , die ersten, die erkennen, dass etwas nicht stimmt.
Die Gründe, warum Kinder vernachlässigt werden, sind vielfältig. Oft haben die Eltern selbst Schwierigkeiten damit, ein verantwortungsvolles Leben zu führen . Manche sind deswegen erst gar nicht in der Lage, auch noch für den Nachwuchs Sorge zu tragen. Hinweis: Vernachlässigung bedeutet, dass dem Kind etwas nicht gegeben wird, was es unbedingt zum Leben braucht . Dazu gehört z.B. genügend und altersgerechte Nahrung, hygienische Versorgung und Pflege, emotionale Nähe und Förderung in der geistigen Entwicklung, aber etwa auch wetterangepasste Bekleidung.
Welche Gesetze sind relevant?
Im Bezug auf Vernachlässigung sind besonders folgende Gesetztestexte wichtig:
- Artikel 6 des Grundgesetzes – Absatz 3
- § 8a SGB VIII
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 171 StGB
- BKiSchG (Bundeskinderschutzgesetz)
- BGB (§ 1631 Bürgerliches Gesetzbuch)
- UN Kinderrechtskonvention
Welche Formen von Vernachlässigung gibt es?
Es gibt unterschiedliche Arten von Vernachlässigung, die ein Kind jeweils auf andere Weise in Gefahr bringen. Diese Formen lassen sich in der Praxis nicht immer klar unterscheiden .
Wie eine Analyse des Statistischen Bundesamts zeigt, befinden sich Kinder häufig in mehreren Gefährdungsarten gleichzeitig .
Im Jahr 2019 erlebten die meisten, unter den mehrfach betroffenen Minderjährigen eine Kombination aus Vernachlässigung und psychischer Misshandlung.
Möglich ist auch, dass der Überfluss an einer Sache mit einer Unterversorgung an der anderen einhergeht. Zum Beispiel: Werden alle körperlichen Bedürfnisse eines Kindes überdurchschnittlich erfüllt, kann es trotzdem sein, dass das Kind zu wenig emotionale Zuwendung durch die Eltern bekommt.
In der Wissenschaft haben sich zwar bis jetzt keine klar voneinander abgegrenzten Formen der Vernachlässigung herausgebildet.
Wichtig ist zuallererst immer die Bewertung des Bewusstseinsgrads der vernachlässigenden Person: Wird das Kind bewusst oder unbewusst vernachlässigt? Zudem kann man unterscheiden, ob sich die Unterversorgung mehr auf den Körper, die Psyche oder auf den Fortschritt in der Erziehung auswirkt.
Nachstehend die gängigen Unterscheidungskriterien:
Erste Unterscheidung:
1) passive (unbewusste) Vernachlässigung
2) aktive (bewusste) Vernachlässigung
Zweite Unterscheidung:
3) körperliche Vernachlässigung
4) emotionale Vernachlässigung
5) erzieherische Vernachlässigung Achtung: Die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung ist wichtig, weil das Jugendamt und andere Hilfskräfte je nach Situation unterschiedlich reagieren müssen. Eine klare Unterscheidung ist jedoch oft schwierig.
1) Passive Vernachlässigung
Passive Vernachlässigung erfolgt unbewusst (unabsichtlich) . Sie liegt vor, wenn die Eltern oder Sorgeverantwortlichen …
- … ihr Fehlverhalten nicht ausreichend einsehen,
- … die Bedürfnisse des Kindes nicht wahrnehmen oder
- … zu wenige Handlungsoptionen für die Verbesserung der Situation haben.
Beispiel:
- Die Eltern lassen ihr Kind über einen längeren Zeitraum allein in der Wohnung, weil sie glauben, das wäre „normal“.
- Die Eltern waschen und pflegen ihr Kind nicht ausreichend, weil sie es bei ihnen selbst auch nicht anders machen.
- Das Kind hat zu wenig zu essen, weil die Familie schwere finanzielle Probleme hat.
2) Aktive Vernachlässigung
Um aktive Vernachlässigung handelt es sich, wenn sie bewusst (absichtlich) erfolgt. Sie liegt dann vor, wenn Eltern oder sorgeverantwortliche Personen …
- … ihre Pflicht zur Erfüllung lebensnotwendiger Bedürfnisse des Kindes zwar verstehen und einsehen, diese Pflicht aber wissentlich unterlassen.
Anders gesagt: Obwohl sich die vernachlässigende Person ihres Fehlverhaltens bewusst ist, ändert sie ihr Verhalten nicht. Sie verweigert oder behindert die ausreichende Versorgung des Kindes. Beispiel:
- Die Eltern versorgen das Kind mit zu wenig Nahrung oder Bekleidung, sind sich dessen bewusst, ändern die Situation jedoch nicht.
- Die erziehungsbeauftragte Person kümmert sich absichtlich nicht um das Kind, weil sie das Kind nicht mag.
3) Körperliche Vernachlässigung
Werden die existentiellen körperlichen (physischen) Bedürfnisse eines Kindes nicht ausreichend erfüllt, nimmt sein Körper Schaden.
Die Nicht-Erfüllung solcher Bedürfnisse kann schwerwiegende körperliche Folgen haben. Insbesondere für Kleinkinder. (Zu den Folgen ) Beispiel:
- unzureichende Versorgung mit Flüssigkeit
- unzureichende, nicht-altersgerechte und unausgewogene Ernährung
- unzureichende, nicht den Wetterverhältnissen angepasste Bekleidung
- kein „Dach über dem Kopf“ und nicht ausreichend Bewegungsraum
- nicht-altersgerechte Zeiten zum Ausruhen und Schlafen
- unzulängliche medizinische Versorgung
- nicht ausreichend Bewegung und Spiel
- Alleinlassen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie Erziehungsbeauftragte
Hinweis: Gewiss können körperliche und emotionale Unterversorgung häufig nicht klar voneinander abgegrenzt werden.
Warum? Ein Kind, das viel Zeit allein verbringt und keinen Kontakt zu Altersgenossen hat, kann mit der Zeit auch körperlich krank werden. Oder: Unterernährung wirkt sich negativ sowohl auf Körper und Psyche aus.
4) Emotionale Vernachlässigung
Unter emotionaler Vernachlässigung (auch „psychische“, „geistige“ oder „seelische“ Vernachlässigung oder „Verwahrlosung“) versteht man das Unterlassen fürsorglicher Handlungen, die insbesondere Nähe, Bindung und Vertrauen zwischen Eltern und Kind erzeugen. Beispiel:
- unzureichende Aufmerksamkeit, Liebe, Nähe, Geborgenheit
- zu wenig Ansporn, Lob, Ermutigung
- nicht ausreichende Kommunikation mit dem Kind
- zu wenig Respekt vor dem Kind
- Nicht-Wahrnehmen und Ignorieren des Kindes
- Wiederholtes oder ständiges Austragen von Konflikten vor dem Kind.
5) Erzieherische Vernachlässigung
Um erzieherische („kognitive“) Vernachlässigung handelt es sich in nachstehenden Fällen. Beispiel:
- unzulängliche Förderung der kognitiven, emotionalen und motorischen Entwicklung
- zu wenig soziale Kontakte zu anderen Kindern und Erwachsenen
- zu wenig Unterstützung beim Lernen
- unzureichendes Eingreifen der Eltern, wenn das Kind Schule schwänzt
- unzureichendes Handeln bei Alkohol- und Drogenkonsum des Kindes
- unzulänglicher Hinweis auf Gefahren
- Unzureichendes Setzen von Grenzen für das Kind (etwa bei den alltäglichen Abläufen (z.B. Zubettgeh-Zeit etc)
- Übertriebenes In-Schutz-Nehmen und Behüten des Kindes
Die genannten Beispiele verdeutlichen, wie sehr die Formen von Unterversorgung ineinander greifen und teilweise schwer voneinander abzugrenzen sind. Die Grenzen zur Misshandlung sind oft fließend.
Welche Bedürfnisse haben Kinder?
Um die Formen der Vernachlässigung besser zu verstehen, ist es daher sinnvoll, kurz einen Blick auf die lebensnotwendigen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu werfen.
Angelehnt an die Maslowsche Bedürfnispyramide lassen sich nachstehende Grundbedürfnisse herausstellen.
Das Prinzip dahinter: Die Bedürfnisse ganz unten in der Pyramide sind die wichtigsten . Erst wenn diese in einem bestimmten Ausmaß erfüllt werden, können sich laut Maslow die jeweils höher liegenden Bedürfnisse überhaupt erst ausbilden.
Körperliche Bedürfnisse:
- Trinken
- Essen
- Ausscheidung
- Schlafen
- Ausruhen
- Schlaf-Wach-Rhythmus
- Körperliche Nähe und Zärtlichkeit
Bedürfnisse nach Schutz sowie Sicherheit:
Schutz vor …
- Gefahrensituationen
- Wetter
- materiellen Risiken (Obdachlosigkeit etc.)
- Krankheiten
Bedürfnisse nach Verständnis und sozialer Beziehung:
- Kommunikation und Dialog
- Identitätsbildung durch Familien- und Gemeinschaftszugehörigkeit
Bedürfnisse nach Wertschätzung und Anerkennung:
- Anerkennung des Kindes als eigenständigen Menschen
- Entgegenbringen von Respekt
- Achtung der Würde des Kindes
- Aktives Auseinandersetzen mit dem Kind
Bedürfnisse nach Antrieb, Leistung und Spiel:
- Ansporn zur Erkundung der sozialen und materiellen Umwelt
- Anregung und Förderung des Spieltriebs
- Anreiz und Förderung der Neugierde
- Stellen von altersgerechten Anforderungen
- Lob und Tadel in angemessener Form
Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung:
- Unterstützung bei der Entfaltung der Talente
- Förderung der Kreativität
- Unterstützung beim Ausarbeiten eines Lebenskonzepts
- Unterstützung bei der Setzung von Zielen
- Unterstützung bei der Entwicklung eines ausgeprägten Bewusstseins
Achtung: Das bedeutet aber nicht , dass Eltern und Sorgeverantwortliche zuerst die untersten Bedürfnisse erfüllen müssen, bevor sie die „höheren“ erfüllen können. Sie müssen alle Bedürfnisse in der Pyramide erfüllen; zumindest in einem solchen Ausmaß, dass die körperliche und seelische Integrität des Kindes ausreichend gewahrt sind.
Was sind die Folgen von Vernachlässigung?
Ein vernachlässigtes Kind befindet sich in einem Zustand von chronischer Unterversorgung an lebensnotwendigen Zuwendungen durch die Bezugspersonen.
Wird die Gefährdungssituation nicht abgewendet (z.B. durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ), kann das Kind tiefschürfende physische und psychische Schäden davontragen.
Die Vernachlässigung zeigt sich häufig in folgenden Symptomen:
- körperliche, geistige und soziale Entwicklungsstörungen
- Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten
- Angstzustände
- Essstörungen
- chronische Krankheiten
- Konzentrationsstörungen
- Lernschwierigkeiten
- Depressionen
- soziale Isolation (z.B. Schulschwänzen)
- Unruhe
- Weinen
- Kopfschlagen
- Hyperaktivität
- Schaukeln
- Teilnahmslosigkeit
- Aggressivität
- Bindungsschwierigkeiten
- beeinträchtigte Resilienz (erhöhte Vulnerabilität)
- mangelndes Selbstvertrauen
- psychiatrische Störungen
- erhöhte Unfallgefahr
- Tod
Hinweis: Vernachlässigte Kinder sind besonders auch in ihrer schulischen Entwicklung gefährdet. In vielen Fällen werden ihre Kognitionsfähigkeiten beeinträchtigt.
Besonderes Risiko bei Kleinkindern
Jüngere Kinder nehmen grundsätzlich immer mehr Schaden als ältere. Neugeborene sind daher einem sehr hohen Risiko ausgesetzt.
Bei Kleinkindern wirkt sich die Unterversorgung oft stark negativ auf ihre spätere Bindungsfähigkeit aus, schwächt ihr Selbstwertgefühl und kann zu schweren psychischen Störungen führen.
Die Reaktionen von Kleinkindern auf chronische Unterversorgung äußern sich häufig in Schreien, Weinen, Kopfschlagen, Teilnahmslosigkeit oder Ähnliches .
Gerade dieses Verhalten kann zu Gegenreaktionen der Eltern führen, welche die Situation weiter verschlimmern. Es kommt sozusagen zu einem „Teufelskreis“ und die Eltern vernachlässigen das Kind noch mehr , etwa durch Alleinlassen, Ignorieren, körperliche Angriffe, Einsperren etc. Achtung: Je jünger das Kind, desto höher ist auch die Vulnerabilität. Bei Kleinkindern muss also so schnell wie möglich gehandelt werden, um Schlimmes zu vermeiden.
Was tun bei Verdacht auf Vernachlässigung?
Wer eine Gefährdungssituation vermutet oder offensichtlich erkennt, sollte unverzüglich handeln.
Mitarbeiter von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Berufsgeheimnisträger sind sogar verpflichtet , bei Verdacht auf Vernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden. Sie haben einen sogenannten „ Schutzauftrag “ ( § 8a SGB VIII ).
- Im Beitrag Kindeswohlgefährdung wird genau erklärt, was man bei Verdacht auf Gefährdung tun soll bzw. muss.
- Die Checkliste bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hilft beim Erkennen einer Kindeswohlgefährdung.
Achtung: Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Berufsgeheimnisträger müssen handeln, wenn sie einen Verdacht haben. Auch Privatpersonen sollten nicht wegsehen, wenn bei einem Kind offensichtlich etwas nicht stimmt. Zuerst sollte ein klärendes Gespräch mit den Eltern gesucht werden. Ändert sich nichts an der Gefährdungslage, sollte man eine Beratungsstelle bzw. das Jugendamt kontaktieren. Ist das Kind in akuter Gefahr, muss die Polizei gerufen werden.
Vorbeugende und einschreitende Maßnahmen
Viele Vernachlässigungsfälle können vorgebeugt werden, wenn Eltern bzw. Sorgeverantwortlichen sowie Erziehungsbeauftragte ausreichend informiert und ausgebildet werden.
Zentral für die Prävention und Intervention sind die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe .
Diese Angebote werden – entgegen der häufigen Annahme – nicht nur vom Jugendamt übernommen. Es gibt ein großes Netz staatlicher und freier Einrichtungen, welche sich die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien zur Hauptaufgabe gemacht haben.
Für Fachkräfte, Erziehungsbeauftragte und andere „ Außenstehende “ ist es sehr wichtig, Eltern und Kinder auf entsprechende Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufmerksam zu machen. In den meisten Fällen sind diese Angebote kostenlos sowie auch anonym .
Folgende Einrichtungen und Akteure sind besonders angehalten, Gefahrenlagen zu erkennen und vorbeugende sowie eingreifende Maßnahmen zu ergreifen:
- Frühe Hilfen:
Frühe Hilfen werden Eltern in der Schwangerschaft sowie in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes angeboten. Ziel davon ist es, die Eltern in ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu stärken. Bei den Frühen Hilfen handelt es sich um ein Netz aus verschiedenen Angeboten unterschiedlicher Einrichtungen. Diese Vielzahl an Leistungen wird vom Netzwerk Frühe Hilfen koordiniert. - Mehr über Frühe Hilfen erfahren.
- Hebammen und Gesundheitspersonal:
Hebammen haben eine sehr wichtige Aufgabe: Sie lernen den neuen Eltern, worauf es bei der Kinderversorgung und frühen Kindererziehung ankommt. Durch ihre Rolle als unmittelbare Hilfskraft vor , während und nach der Geburt sind sie für viele Familien Vertrauenspersonen, weshalb sie guten Einfluss auf die Familiensituation nehmen können. Dieselbe Rolle kommt auch Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften zu. Sie geben Empfehlungen und machen auf Hilfsangebote aufmerksam. - Kinder- und Jugendhilfe:
In ihrer Arbeit mit jungen Menschen müssen Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stets offene Augen für Problemlagen in Familien haben. Sie sind verpflichtet, bei Verdacht auf Gefährdung ihren Schutzauftrag wahrzunehmen ( § 8a SGB VIII ). Zuerst muss versucht werden, durch Gespräche mit den Sorgeberechtigten eine Gefahrenabwendung herbeizuführen. Zeigt dies keine Wirkung, ist das Jugendamt einzuschalten. - Mehr zur Kinder- und Jugendhilfe
- Berufsgeheimnisträger:
Auch sogenannte „Berufsgeheimnisträger“ außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe haben nach § 4 KKG die Pflicht, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung den Schutzauftrag wahrzunehmen. Das sind zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Berufspsychologen, Erziehungs-, Ehe- oder Familienberater, Lehrer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen etc.
Wo kann man sich Hilfe holen?
Das Netzwerk an Beratungs- und Interventionsstellen in Deutschland ist gut ausgebaut. Es gibt diverse Websites mit Info-Materialien für sowohl betroffene Kinder und Jugendliche als auch Menschen, die auf Gefahrensituationen aufmerksam werden.
1) kinderschutz-zentren.org
Beratung und Hilfe bei verschiedenen Problemen für Kinder, Jugendliche und alle, die einen Verdacht auf Gefährdung haben.
Telefon: ersichtlich nach Klick auf das jeweilige Bundesland.
2) nummergegenkummer.de
Gespräche und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche sowie Eltern in allen möglichen schwierigen Lagen (Verwahrlosung, Missbrauch, Familienstreitigkeiten, Schwierigkeiten in der Schule etc.).
Telefon für Kinder und Jugendliche: 116 111 (Mo-SA: 14-20 Uhr)
Telefon für Eltern: 0800 111 0 550 (Mo-FR: 9-17 Uhr, Di und Do: 9-19 Uhr)
3) kinderschutzhotline.de
Beratungstelefon-Hotline für Fachkräfte aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Heilberufe sowie Familiengerichte bei Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung etc.
Telefon: 0800 – 19 210 00 (Mo-So, 24 Stunden)
4) deine-playlist-2021.de
Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche bei verschiedenen Sorgen, Ängsten und Problemen.
Telefon: 0800 22 55 530
5) jugendnotmail.de
Beratung über Chat und E-Mail für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 19 in Problemlagen.
6) Örtliches Jugendamt
Für alle, die eine Gefährdung des körperlichen oder seelischen Wohls sich selbst oder bei anderen Personen bemerken bzw. vermuten.
7) Polizei
Bei unmittelbarer Gefahr zu kontaktieren.
Telefon: 110