Nachlasspflegschaft – Aufgaben, Kosten, Beantragung

Rechtsanwalt Familienberatung Notar

Herr Müller verstirbt und hat keine Erben. Vielleicht gibt es aber doch wen, der sein Rechtsnachfolger werden könnte. In einer solchen Situation beauftragt das Nachlassgericht jemanden, der sich vorerst um die Erbschaft kümmert und mögliche Erben sucht: einen Nachlasspfleger. Lesen Sie mehr.

 

Führt die Arbeit des Nachlasspflegers zu keinem Erfolg, kann sogar der Staat erben.
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Herr Müller verstirbt und hat keine Erben. Vielleicht gibt es aber doch wen, der sein Rechtsnachfolger werden könnte. In einer solchen Situation beauftragt das Nachlassgericht jemanden, der sich vorerst um die Erbschaft kümmert und mögliche Erben sucht: einen Nachlasspfleger. Lesen Sie mehr. 

Nachlasspflegschaft – Definition


‌Manchmal ist der Nachlassbestand gefährdet, weil nicht klar ist, wer die Erbschaft erhält. Das kann daher kommen, dass weder eine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist und die gesetzlichen Erben erst gefunden werden müssen. In solchen Situationen kommt häufig ein Nachlasspfleger ( § 1960 BGB ) zum Einsatz. 
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‌Die Aufgaben eines Nachlasspflegers können umfassend sein und werden ihm vom Nachlassgericht der Situation entsprechend aufgetragen. Etwa 30.000 Mal im Jahr ordnen Nachlassgerichte in Deutschland eine Nachlasspflegschaft an. 
 Beispiel: Der Erblasser ist tot und hat keine Nachkommen hinterlassen. Dafür einen hohen Nachlasswert und viele Schulden. Das Gericht beauftragt nun einen Nachlasspfleger für 1. die Sicherung des Nachlasses, 2. für das Finden von Erben und 3. für die Befriedigung von Nachlassgläubigern.

Aufgaben eines Nachlasspflegers


‌Was ein Nachlasspfleger konkret zu tun hat, entscheidet das Nachlassgericht, von dem der Nachlasspfleger eingesetzt wird. In folgenden erbrechtlichen Umständen wird häufig ein Nachlasspfleger gebraucht: 

  • Inbesitznahme des Nachlasses: Der Nachlasspfleger ist der rechtliche Vertreter eines Erben. Weil er die Erbschaft verwaltet, muss er sie für eine Weile in Besitz nehmen.
  • Sicherung des Nachlasses: Wird befürchtet, dass sich der finanzielle oder materielle Zustand der Erbschaft bis zur Findung von Erben verschlechtert, kann ein Nachlasspfleger bestimmt und zum schnellen Handeln beauftragt werden.
  • Erbenfindung: Gibt es keine durch einen Erbvertrag oder ein Testament eingesetzten Erben oder gesetzliche Erben, muss sich ein Nachlasspfleger auf die Suche nach gesetzlichen Erben machen.
  • Ausschlagung: Entscheidet sich ein Erbe für die Ausschlagung der Erbschaft , kann das Gericht einen Nachlasspfleger einsetzen, um neue Erben ausfindig zu machen.
  • Nachlassgläubiger: Bis ein rechtmäßiger Erbe gefunden wurde, kann viel wertvolle Zeit vergehen. Damit Nachlassgläubiger schneller an ihr Geld kommen, kann ein Nachlasspfleger eingesetzt werden. Er muss den Nachlassgläubigern auch Auskunft über den Nachlass geben.
  • Rechtswirksamkeit: Sofern ein Testament bezüglich seiner Rechtswirksamkeit oder Echtheit angezweifelt wird, kann ein Nachlasspfleger helfen. Dieser kann dann das Testament anfechten .
  • Minderjährige: Sind minderjährige Erben an der Erbschaft beteiligt, kann ein Nachlasspfleger die Minderjährigen vertreten.
  • Ausland: Befindet sich ein Erbe für längere Zeit im Ausland, bevor er seine Erbschaft antreten kann, so kann ein Nachlasspfleger einstweilen die Rolle dessen einnehmen, bis der Erbe aus dem Ausland zurückkommt.
  • Erbstreit: Befinden sich die Rechtsnachfolger und / oder die potentiellen Rechtsnachfolger des Erblassers im Streit um die Erbschaft, kann ein Nachlasspfleger zur vorübergehenden Sicherung des Nachlasses zum Einsatz kommen. 

Rechte und Pflichten eines Nachlasspflegers


‌Einem Nachlasspfleger steht eine Reihe besonderer Befugnisse zu: 

  • Kündigung aller laufenden Verträge, etwa des Miet- und Stromvertrags, des Telefonvertrags und anderen Verträgen.
  • Die Nachlassgläubiger werden nach gleichen Quoten aus dem Nachlass befriedigt.
  • Ein Nachlasspfleger kann während der ersten drei vollen Monate nach seiner Bestellung verweigern, den Nachlassgläubigern offene Forderungen zu begleichen (Dreimonatseinrede).
  • Sofern der Nachlass überschuldet ist, kann der Nachlasspfleger ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten.
  • Er kann Nachlassforderungen gerichtlich geltend machen, weil er der gesetzliche Vertreter für Erben ist. Er tritt als Vertreter der Erben auf.
  • Ein Nachlasspfleger hat Rechenschaftspflicht gegenüber dem Nachlassgericht. Er muss beispielsweise ein Nachlassverzeichnis vorlegen.
  • Gegenüber Nachlassgläubigern haftet der Nachlasspfleger nicht. Allerdings haftet er gegenüber den Erben, wenn er seine Pflichten vernachlässigt.
  • Hat der Erblasser seine Steuerpflichten nicht erfüllt, ist der Nachlasspfleger für die Nachzahlung zuständig. 

Unterschied – Nachlasspfleger und Nachlassverwalter


‌Eine Nachlassverwaltung ist auch eine Form von Nachlasspflegschaft. Ein Nachlassverwalter kommt bei einer unübersichtlichen Erbschaft zum Einsatz, wenn die Gefahr einer Überschuldung besteht. 
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‌Ein Nachlassverwalter sorgt allen voran dafür, dass Nachlassgläubiger an ihr Geld kommen. Aber auch dafür, dass das Privatvermögen der Erben nicht angegriffen wird, wenn der Wert des Nachlasses nicht ausreichen sollte, um die Schulden des Verstorbenen zu decken. 
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‌Sobald der Nachlassverwalter bemerkt, dass er für die Schuldenbegleichung mehr Geld braucht, als ihm durch die Erbschaft zur Verfügung stehen, muss er ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Auch die Erben selbst müssen ein solches Insolvenzverfahren einleiten, sobald sie – wie auch immer – von einer Überschuldung erfahren. 
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‌Im Unterschied dazu tritt der Nachlasspfleger wie ein Zwischenmanager des Nachlasses auf, während sich die Erbschaft noch in der „ Schwebe “ befindet, bis sich ein rechtmäßiger Erbe findet. 

Die üblichen Aufgaben des Nachlassverwalters


‌Der Nachlassverwalter … 

  • nimmt die Erbschaft vorübergehend in Besitz
  • erstellt ein Nachlassverbindlichkeiten-Verzeichnis,
  • fertigt ein Schuldenverzeichnis an,
  • trennt das Nachlassvermögen vom privaten Vermögen,
  • zahlt Schulden zurück, indem er die Erbmasse angreift,
  • teilt ein etwaiges Plus auf die Erben auf. 

Wer kommt als Nachlasspfleger in Frage?


‌Als Nachlasspfleger kommen für das Gericht nur solche Personen in Frage, welche sich bereits in der Vergangenheit als Nachlasspfleger bewährt haben. 
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‌Der Beruf des Nachlasspflegers kann nicht in einer eigenen Ausbildung erlernt werden. Vielmehr speist sich das Profil eines Nachlasspflegers aus einem Pool verschiedener Kenntnisse und Fertigkeiten, seien sie juristischer , betriebswirtschaftlicher oder genealogischer Natur. 
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‌Experten auf diesem Gebiet sind in vielen Fällen Rechtsanwälte für Erbrecht oder Steuerberater. Beim Einsatz eines Nachlasspflegers ist das Gericht darauf bedacht, Interessenskonflikte zu vermeiden. So kommen Nachlassgläubiger nicht gleichzeitig als Nachlasspfleger in derselben Erbangelegenheit in Frage. Somit wird eine unabhängige Arbeit sichergestellt. 
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Nachlasspflegschaft beantragen


‌Darauf müssen Sie Acht geben: 

  • Eine Nachlasspflegschaft kann nicht von einem Erben beantragt werden.
  • In den häufigsten Fällen beantragen Nachlassgläubiger eine Nachlasspflegschaft.
  • Das Gericht kann sich auch selbst dazu entscheiden, einen Nachlasspfleger einzusetzen. Im vorhergehenden Kapitel finden Sie die Gründe dafür.
  • Das Gericht prüft den Antrag und gibt ihm bei Positivbefinden statt. 

Für die Nachlassgläubiger ist die Sicherung des Nachlasswerts besonders wichtig. Dafür stellen sie beim Nachlassgericht einen Antrag. Willigt dieses dem Antrag ein, betraut es einen Nachlasspfleger mit seiner Arbeit. Das Gericht zieht zur Bewertung des Antrags einen Kriterienkatalog heran, aufgrund dessen es entscheidet, ob eine Nachlasspflegschaft überhaupt Sinn macht. 
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Ende der Nachlasspflegschaft

 

  • Sobald alle Erben ermittelt wurden und sie die Erbschaft angenommen haben, endet die Nachlasspflegschaft.
  • Wurden Erben nur teilweise ausfindig gemacht und / oder haben davon welche ihr Erbe ausgeschlagen, gibt es möglicherweise eine Teilaufhebung der Nachlasspflegschaft.
  • Sofern die Arbeit des Nachlasspflegers beendet ist, muss er die gesamte Erbschaft an die rechtmäßigen Erben übergeben. 

Kosten einer Nachlasspflegschaft


‌Was ein Nachlasspfleger kostet, hängt von folgenden Faktoren ab: 
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‌1) Eignung, Erfahrung und Fachkenntnisse des Nachlasspflegers 
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‌2) Umfang und Schwierigkeit der Nachlasspflegschaft-Aufgabe 
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‌3) Nachlasswert 
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‌Hinsichtlich Kosten gibt es keine allgemeingültige Antwort, die für alle Situationen zutrifft. Die tatsächlichen Kosten pro Stunde legt das Nachlassgericht fest. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Kosten aber in einer Spanne zwischen 19,50 Euro und 150 Euro pro Stunde, je nach Vorliegen der obengenannten Faktoren. Möglich ist aber auch eine Pauschalabrechnung. Bezahlt wird der Nachlasspfleger aus der Erbmasse. 
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Nachlasspflegschaft – Recht einfach erklärt