Kinderfreibetrag – Definition
Kinderfreibeträge gibt es, um das Kinder-Existenzminimum steuerfrei zu machen . Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist das Kindergeld für die Familie wirtschaftlich vorteilhafter, erhält sie das Kindergeld. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, erhält sie den Freibetrag.
Bei der alljährlichen Prüfung der Einkommenssteuerveranlagung nimmt das Finanzamt diesen Vergleich vor. Die Eltern müssen dafür nichts tun. Das Finanzamt führt die Prüfung ganz von alleine durch.
Anspruch auf Kinderfreibetrag
Der Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht unter nachfolgenden Voraussetzungen.
Wer hat Anspruch auf Kinderfreibetrag?
>> Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
- Den Kinderfreibetrag kann man für Kinder bekommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Haben Kinder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und haben sie keine Arbeit bzw. sind sie in Deutschland nachweislich auf Arbeitssuche, kann auch für diese Kinder der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.
>> Kinder bis zum 25. Geburtstag werden nur berücksichtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kinder sind noch in einer Berufsausbildung oder in einem Studium.
- Die Kinder befinden sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Diese Zeit darf nicht länger als 4 Monate dauern.
- Die Kinder machen gerade ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), den Bundesfreiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, oder ein FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr).
- Die Kinder sind gehindert, eine Berufsausbildung zu beginnen oder fortzusetzen, weil es gerade keine Ausbildungsplätze gibt.
>> Körperlich, seelisch oder geistig behinderte Kinder , die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können.
- Sofern die Behinderung bis vollendeten 25. Lebensjahr eintrat.
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr?
Nachdem die Steuererklärung abgegeben wurde, berechnet das Finanzamt die Steuerhöhe. Erst einmal mit dem Kinderfreibetrag, sodann ohne Kinderfreibetrag. Wenn die Differenz aus beiden Berechnungen höher ist als der Kindergeldanspruch, dann wird der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen. Jedoch wird das Kindergeld bei der Steuer hinzugerechnet.
Wenn die Differenz weniger ausmacht, als der Kindergeldanspruch, so wird kein Freibetrag abgezogen. Das Kindergeld wird nicht hinzugezogen. Die für die Familie jeweils steuerlich vorteilhaftere Variante wird verwendet, um die Steuerlast zu bestimmen.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag eigentlich?
Beide Elternteile „erhalten“ den Kinderfreibetrag. Lebt das Kind z.B. bei den Großeltern oder bei einem Stiefelternteil, so können auch die Großeltern oder der Stiefelternteil den Kinderfreibetrag beantragen.
Was ist mit dem Kinderfreibetrag nach der Scheidung?
Nach der Scheidung teilen sich die geschiedenen Eltern den Kinderfreibetrag. Und zwar hälftig. Mit anderen Worten: Der Freibetrag wird hälftig für jeden Elternteil berücksichtigt.
Höhe des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag ist im Jahr 2022 genauso hoch wie im Vorjahr 2021.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag für ein Kind?
- 2022 gibt es 5.460 Euro Kinderfreibetrag . Das sind 2.730 Euro für jeden Elternteil.
- 2021 betrug der Kinderfreibetrag gleich viel.
- Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 2.928 Euro ( 1.464 Euro je Elternteil).
- In der Einkommenssteuerveranlagung werden die beiden Freibeträge (Kinderfreibetrag und Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag) zusammengerechnet.
>> Bei zusammen veranlagten Ehepartnern
Bei verheirateten und zusammen veranlagten Eltern ergeben sich folgende Freibeträge (Gesamthöhe):
- 2022: 8.388 Euro
- 2021: 8.388 Euro
>> Bei getrennt veranlagten Ehepartnern
Sind die Ehepartner getrennt veranlagt, dann wird für jeden Elternteil der halbe Betrag berücksichtigt.
Wie wird der Kinderfreibetrag angerechnet, wenn es mehrere Kinder gibt?
Der Kinderfreibetrag wird auf die Eltern hälftig aufgeteilt.
- Bei verheirateten Eltern mit Steuerklasse 4:
Sind die Eltern verheiratet und haben beide Steuerklasse 4, so rechnet sich der gleiche Kinderfreibetrag an. Welcher Zähler wird angerechnet? Bei einem Kind 1,0 und bei zwei Kindern 2,0 pro Elternteil. - Bei verheirateten Eltern mit Steuerklasse 3 und 5:
Der Kinderfreibetrag wird zur Gänze beim Ehegatten mit Steuerklasse 3 berücksichtigt. - Bei unverheirateten Eltern mit Steuerklasse 1 oder 2:
Hier wird für jedes Kind der Zähler 0,5 angerechnet.
Antrag auf Kinderfreibetrag
Um den Kinderfreibetrag geltend zu machen, muss man nach der Geburt des ersten Kindes eben diesen beantragen. Der Antrag muss nur einmalig gestellt werden. Hierfür muss man beim Finanzamt einen sogenannten „ Antrag auf Lohnsteuerermäßigung “ stellen. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, was für die Familie besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.