Immer häufiger wollen Frauen ihre Eizellen einfrieren. Damit können sie auch nach ihrer Menopause noch Kinder kriegen. Die Kosten fürs Einfrieren von Eizellen (Social Freezing) sind jedoch recht hoch. Es können zwischen 10.000 und 20.000 Euro anfallen. Bei Krebspatientinnen übernimmt die Krankasse.
Wie viel kostet das Einfrieren von Eizellen?
Eizellen einzufrieren (Social Freezing) kann insgesamt – alle Schritte zusammengerecht – zwischen 10.000 und 20.000 Euro kosten. Ist die Fruchtbarkeit durch eine Krankheit (z.B. Krebs) eingeschränkt, kann jedoch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen. Hinweis: Die Kosten können stark variieren. Die Anzahl der Entnahmen , die Lagerungsdauer und das Fertilitätszentrum bestimmen letztlich die Kosten.
Welche Kosten ergeben sich?
Im Detail ergeben sich Kosten aus folgenden Punkten:
- Ärztliche Beratung, Behandlung, Ultraschall-Untersuchungen: ca. 1.000 Euro
- Medikamente für Hormonbehandlung: ca. 1.000 Euro
- Entnahme und Einfrieren der Eizellen (Kryokonservierung) pro Entnahme-Zyklus: ca. 2.500 bis 4.000 Euro
- Lagerung der Eizellen in flüssigem Stickstoff: ca. 300 bis 500 Euro pro Jahr
Insgesamt ist mit rund 4.500 bis 6.000 Euro pro Zyklus zu rechnen. Das gilt also für eine einmalige Eizellentnahme . Da normalerweise mehrere Entnahmen (um die 3) durchgeführt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend.
- Alle grundlegenden Informationen zum Einfrieren von Eizellen (Kryokonservierung) lesen.
Hinweis: Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen sind hoch. Frauen zwischen 20 und 30 (das Alter, in dem die meisten funktionsfähigen Eizellen vorhanden sind) haben häufig nicht das Geld, um sich einen solchen Eingriff zu finanzieren.
Wie viele Eizellentnahmen sind notwendig?
Je nachdem, wie viele Eizellen eine Frau produziert, sind mehr oder weniger Entnahme-Zyklen nötig. Bei Frauen bis 35 Jahre werden pro Entnahme ungefähr 15 Eizellen entnommen. Bei älteren Frauen sind es häufig bloß um die 7 Eizellen, die mit einem Eingriff entnommen werden können.
Damit die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche künstliche Befruchtung steigt, werden insgesamt meist um die 30 Stück entnommen. Daher müssen für viele Frauen die Eingriffe mehrmals wiederholt werden. Das treibt die Kosten stark in die Höhe.
Wann zahlt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten fürs Einfrieren von Eizellen (Social Freezing) bei gesunden Frauen nicht. Außer: Die Patientin leidet unter Krebs oder rheumatischen Krankheiten. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es einen Anspruch auf Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte.
Somit können sich Patientinnen auch nach der Krebsbehandlung womöglich noch den Kinderwunsch erfüllen, falls die Behandlung ihre Fruchtbarkeit einschränkt.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse genau?
Die Krankenkasse übernimmt für Krebspatientinnen die gesamte Behandlung vor, während und nach dem Einfrieren der Eizellen. Das heißt konkret:
Kryokonservierung
- Beratung und Behandlung durch einen Reproduktionsmediziner
- Untersuchungen im Labor auf Infektionen (vor der Eizellenentnahme)
- Medikamentöse Hormonstimulation-Behandlung
- Untersuchungen per Ultraschall
- Eizellentnahme
- Eizelleinfrieren & Eizelllagerung (Kryokonservierung)
Hinweis: Frauen dürfen für eine Kostenübernahme nicht älter als 40 Jahre alt sein. Die Krankenkasse übernimmt außerdem auch die Kosten für das Einfrieren von Spermien der männlichen Krebspatienten, wenn der Krebs ihre Fruchtbarkeit einschränkt.
Künstliche Befruchtung + Embryotransfer
Die Krankenkasse übernimmt die künstliche Befruchtung mit den aufgetauten Eizellen zu 50 % unter folgenden Voraussetzungen:
- Erfolgsaussicht durch den Eingriff besteht
- Betroffenes Paar muss verheiratet sein
- Altersgrenzen bei Frauen: Ab 25 bis 40 Jahre
- Altersgrenzen bei Männern: Ab 25 bis 50 Jahre
- Maximal 3 Befruchtungsversuche (mit dem ICSI-Verfahren)
Übernimmt die Krankenkasse auch rückwirkend?
Bereits abgeschlossene Kryokonservierungen übernimmt die Krankenkasse nicht rückwirkend. Aber: Bei bereits angefangenen Behandlungen kann sie die weiteren Kosten übernehmen. Vorausgesetzt, es besteht ein Behandlungsanspruch und der betreuende Arzt ist bei der Krankenkasse eingetragen. Hinweis: Weitere Informationen zur Finanzierung von Eizellenentnahmen finden Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse.