Drogen am Steuer - es herrscht eine 0-Toleranzgrenze

Rechtsanwalt

Drogen haben einen starken Einfluss auf die Reaktionsfähigkeit und Fahrtüchtigkeit. Das Autofahren unter Drogeneinfluss gilt als fahrlässig. Man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber Drogen am Steuer herrscht in Deutschland eine Null-Toleranzgrenze. Deshalb kann es zu hohen Geld- und Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug und Fahrverbot kommen. Was passiert, wenn man erwischt wird? Welche Strafen drohen? Muss eine MPU besucht werden und was passiert, wenn man sich noch in der Probezeit befindet? Dazu hier mehr.

Drogen am Steuer sind verboten in Deutschland
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Drogen am Steuer – eine Gefahr für den Straßenverkehr


‌Drogen wie Cannabis, Hash oder härtere Rauschmittel beeinflussen die Sinne und die Reaktionsfähigkeit. Als Konsequenz drohen in Deutschland hohe Strafen. Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, kann pauschal nicht gesagt werden. Hier muss jeweils der Einzelfall unter Betracht gezogen werden. Bei Alkohol gibt es klar definierte Grenzwerte, nach welchen sich die Strafen richten. Bei Drogen ist dies nicht der Fall. 

‌Es ist ausschlaggebend, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Stellt ein Polizeibeamter auffälliges Fahrverhalten fest – wie beispielsweise Schlangenlinien, oder Fahrfehler – handelt es sich um eine Straftat. Wurde keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen, stellt das Fahren unter Drogeneinfluss beim ersten Verstoß eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Eine Straftat zieht wesentlich höhere Strafen nach sich als eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann einen Drogenschnelltest durchführen – hierbei wird der Schweiß oder Speichel untersucht. Der Test ist grundsätzlich freiwillig, kann jedoch bei auffälliger Fahrweise richterlich angeordnet werden.

Hinweis:

Laut § 81a Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) kann ein Bluttest ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden. Die Polizei muss demnach den Fahrer verdächtigen, eine rauschbedingte Verkehrsstraftat begangen zu haben.

Hier die Nachweisbarkeit einiger Drogen:
 

Drogen und Fahrtauglichkeit


‌Da der Einfluss von Drogen auf Körper und Psyche stark variieren kann, lässt sich deren Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit nur schwer bestimmen. Wird der Konsum von Drogen und Alkohol gemischt, kommt es zu heftigeren Reaktionen. Ein Überblick der Auswirkungen von Drogen auf den Körper kann dennoch gegeben werden um zu verdeutlichen, warum vor einer Autofahrt auf keinen Fall Drogen konsumiert werden sollen: 

  • Cannabis: Verminderte Reaktionsfähigkeit, Halluzinationen, Euphorie, gestörte räumliche Einschätzung, Abstände können nicht mehr richtig eingeschätzt werden, Motorische Störungen, Erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • LSD: Verlust der Selbstkontrolle, Halluzinationen, Orientierungslosigkeit, Schwindelgefühle
  • Kokain und Crack: Erhöhte Risikobereitschaft, Verlust des Realitätsbezugs, Suizidgedanken, verminderte Reaktionsfähigkeit, erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • Ecstasy: Gestörte Konzentration, verstärkte Nervosität, gesteigerte Risikobereitschaft, hohe Lichtempfindlichkeit, Gleichgültigkeit
  • Opiate: Kreislauf kann zusammenbrechen, Leistungsfähigkeit verringert sich drastisch, Atemlähmungen

     

Welche Strafen drohen bei Drogen am Steuer?


‌Es muss jeder Fall im Einzelnen betrachtet werden. Strafen und Bußgelder können variieren. In Deutschland gibt es, anders als beim Alkohol jedoch keine Toleranzgrenze. Bereits beim ersten Vergehen droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und weiteren Sanktionen. Je öfter man erwischt wird, umso höher sind die Strafen. Kommt es zu Unfällen mit Personenschaden kann es zusätzlich zu Gefängnisstrafen und Führerscheinentzug kommen. Außerdem hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld. Kommt bei einem Unfall eine andere Person ums Leben, so heißt das Urteil fahrlässige Tötung. Hierbei kommt es zu erheblichen Geld- und Gefängnisstrafen.

Strafen bei Drogen am Steuer


‌Zusammen mit den Kosten für die MPU, das Drogenscreening, Verwaltungsgebühren, Beträge für eine Nachschulung in der Probezeit und Anwaltskosten können sich die Kosten bereits für das erste Mal mit Drogen am Steuer auf über 2 000 Euro belaufen. 

‌Bei einem Unfall kann es zur Erlöschung des Teil- bzw. Vollkaskoversicherungsschutzes kommen. Auch eine Haftpflichtversicherung kann verweigern, den Schaden an einem fremden Auto zu übernehmen.

Führerscheinentzug oder Fahrverbot?


‌Wird man mit Drogen am Steuer erwischt, kann es zum Fahrverbot oder zum Führerscheinentzug kommen. Der Entzug des Führerscheins ist vom Fahrverbot zu unterscheiden. 

‌Beim Fahrverbot wird der Führerschein für die Dauer von 1 bis 6 Monaten abgegeben. In diesem Zeitraum darf man nicht mit dem Auto fahren. Danach bekommt man ihn zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen. 

‌Kommt es zum Führerscheinentzug oder zum Fahrerlaubnisentzug, verliert die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit. Auch diese ist auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis maximal 5 Jahre befristet. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Es kann sogar dazu kommen, dass der Führerschein komplett neu erworben werden muss. 

‌Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn man mehrmals mit Drogen am Steuer erwischt wird. Auch bei der Vermutung oder dem Nachweis auf gelegentlichen Drogenkonsum kommt es zu einer MPU. Diese muss erfolgreich absolviert werden, um den Führerschein zurückzuerlangen. Die MPU im Fall von Drogen am Steuer ist etwas umfangreicher als normal. Zu den üblichen Untersuchungen und Tests muss nachgewiesen werden, dass über einen längeren Zeitraum keine Drogen konsumiert wurden. Die MPU besteht aus diesen Teilen: 
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  • Schriftliche Befragung
  • Medizinischer Drogentest (Nachweis in Urin, Speichel, Blut)
  • Leistungs- und Reaktionstest
  • Psychologische Untersuchung 


‌‌Ein Abstinenznachweis kann für den Zeitraum von einem halben oder einem ganzen Jahr angesetzt werden. Die Kosten für die MPU sind selbst zu tragen und belaufen sich auf mehrere hundert Euro.

Probezeit und Drogen am Steuer


‌Wer in der Probezeit mit Drogen am Steuer erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser gilt als schwerwiegende Missachtung der Verkehrsgesetze. Beim ersten A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um 2 weitere Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar besucht werden, welches selbst zu bezahlen ist. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß, folgt eine Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn es in der verlängerten Probezeit zu einem weiteren Verstoß kommt.

Weiche vs. Harte Drogen


‌Egal, welche Drogen konsumiert wurden, bei Drogen am Steuer kommt es zu einer Strafe. Das Bußgeld beträgt eine Höhe von 500 bis 1 500 Euro. Außerdem kommt es zu 1 – 3 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. 

‌Der Konsum harter oder weicher Drogen hat auf den Entzug der Fahrerlaubnis Einfluss. Wird man mit harten Drogen erwischt, kommt es bereits beim ersten Mal zum Fahrerlaubnisentzug. Beim Autofahren unter Einfluss von Cannabis, kommt es auf die Häufigkeit des Konsums an. Unterschieden wird zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum. Dies kann anhand einer Untersuchung des THC-COOH-Wertes im Blut festgestellt werden. Bei einem Wert von 150 Nanogramm pro Milliliter Blut wird von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen, es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. 

‌Zu den weichen Drogen zählen Cannabisprodukte wie Haschisch oder Marihuana. Harte Drogen sind beispielsweise Ecstasy, Methadon, Kokain, Heroin und Crystal Meth.

Drogenbesitz vs. Drogenkonsum


‌Die Strafen unterscheiden sich außerdem zwischen Besitz und Konsum von Drogen. Beispielsweise ist die Strafe beim Besitz von Cannabis ohne Teilnahme am Straßenverkehr deutlich geringer. Ein Drogenscreening kann jedoch angeordnet werden. Wer beispielsweise Cannabis besitzt, am Straßenverkehr teilnimmt, davor jedoch nichts konsumiert hat, muss dies durch ein ärztliches Gutachten beweisen. 

‌In Verbindung mit Cannabis können vier Szenarien unterschieden werden: 

 

  • Nachgewiesener Besitz von Cannabis, kein Konsum, keine Beteiligung am Straßenverkehr: 
    ‌‌Kein Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Drogenscreening kann jedoch angeordnet werden, welches die Drogenfreiheit belegt oder auf die Häufigkeit des Konsums hindeutet.
  • Besitz von Cannabis, Teilnahme am Straßenverkehr, kein Konsum: ‌
    ‌Anordnung auf ein ärztliches Gutachten. ‌
  • Nachweislicher Konsum von Cannabis, keine Beteiligung am Straßenverkehr: ‌
    ‌Ein ärztliches Gutachten kann erforderlich sein.
  • Nachgewiesener Konsum von Cannabis mit Beteiligung am Straßenverkehr: ‌
    ‌Abhängig von der konsumierten Menge und der Häufigkeit des Konsums wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine MPU und ein ärztliches Gutachten angeordnet. 


‌‌Ein ärztliches Gutachten kann also in jedem Fall angeordnet werden. Wird dabei ein gelegentlicher Konsum von Cannabis ersichtlich, kann es ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Hierbei wird nämlich grundsätzlich von einer Gefahr für den Straßenverkehr ausgegangen. Unter einem gelegentlichen Konsum versteht der Gesetzgeber zwei Mal innerhalb der vergangenen 10 Jahre. Ein THC-Grenzwert in Höhe von 1,0 Nanogramm THC pro ml Blut führt ebenso zum Entzug der Fahrerlaubnis. Werden im Zuge der ärztlichen Untersuchung andere Drogen nachgewiesen, spielt ein Konsum von Cannabis keine Rolle mehr. Die Fahrerlaubnis wird dann auf jeden Fall entzogen.

Die 6-Stunden-Regel


‌Bei einer Polizeikontrolle sollte keine Aussage zum Konsum von Drogen gemacht werden. Es sollte auf die richterliche Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gewartet werden. Bis zur Untersuchung sollte auf keinen Fall Cannabis konsumiert werden. Bei der Untersuchung sollte angegeben werden, dass maximal 6 Stunden vor der Untersuchung und nur einmal im Leben Cannabis konsumiert wurde. Grundlage für die 6-Stunden-Regel sind zwei Maastricht-Studien, in welchen jeweils circa 20 Teilnehmer auf ihre Blut- und Reaktionswerte geprüft wurden, nachdem sie 17mg THC (2006) bzw. 34 mg THC (2009) verabreicht bekommen haben. Den Ergebnissen zufolge sind die geltenden Grenzwerte nach 6 Stunden unterschritten, sodass in der Regel die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird.

Drogen am Steuer – Recht einfach erklärt