Was eine Adoption kostet, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Inlands- oder Auslandsadoption handelt. Bei Inlandsadoptionen belaufen sich die Kosten auf wenige Hundert Euro. Auslandsadoptionen hingegen sind sehr teuer: Sie können bis zu 20.000 Euro kosten. Mehr zu den Adoptionskosten lesen.
Was kostet eine Inlandsadoption?
Wer innerhalb Deutschlands ein Kind adoptieren möchte, muss mit Kosten von zirka 100 bis 300 Euro rechnen. Diese Kosten fallen für die annehmenden Eltern (Adoptiveltern) an. Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben , zahlen nur die Notarkosten für die Freigabeerklärung (ca. 30 Euro). Davon abgesehen fallen für sie in der Regel keine weiteren Kosten an.
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Was kostet eine Erwachsenenadoption?
Die Kosten einer Erwachsenenadoption setzen sich grundsätzlich aus folgenden Punkten zusammen:
1) Kosten für einen Anwalt für Familienrecht (optional)
2) Kosten für einen Notar
3) Gebühren fürs Gericht
4) Kosten für die Ausstellung von Unterlagen (Ehezeugnis, etc.)
Grundlage für die Kostenberechnung ist der Gegenstandswert. Dieser berechnet sich aus dem Vermögen und den Einkommensverhältnissen der Annehmenden. Ist der Gegenstandswert höher als 500.000 Euro , fallen nicht mehr als 800 Euro inklusive Steuern und Auslagen an, sofern Einwilligungserklärung und Antrag beim Notar auf einmal beurkundet werden.
Bei einem Gegenstandswert von mind. 500.000 Euro fallen noch ca. 900 Euro Gerichtsgebühren an. Gegebenenfalls ist eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht notwendig. Anwälte für Familienrecht rechnen häufig entweder mit einem Stunden- oder Pauschalhonorar ab.
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Hinweis: Der Gegenstandswert ist mit mindestens 5.000 Euro anzunehmen, wenn sich der Vermögenswert der Beteiligten nicht genau errechnen lässt. Dabei würden dann Gerichtskosten in Höhe von 292 Euro anfallen.
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Was kostet eine Stiefkindadoption?
Was eine Stiefkindadoption kosten kann, hängt maßgeblich davon ab, welche Unterlagen für die Voraussetzungsprüfung bereits vorhanden sind. Für die Beantragung bzw. Ausstellung der Urkunden, etwa beim Standesamt, fallen für jedes einzelne Dokument Kosten an.
Insgesamt fallen ca. dieselben Kosten an, wie auch bei einer üblichen Inlandsadoption. Also: Notarkosten, Gerichtsgebühren , ggf. Kosten für einen Familienanwalt und Kosten für erforderliche Unterlagen (Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, etc.). Wird die Stiefkindadoption durch ein Jugendamt begleitet, fallen für die „Vermittlung“ keine Kosten an.
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Was kostet es, ein Kind zur Adoption freizugeben?
Wer plant, sein Kind für eine Adoption abzugeben, muss außer den Notarkosten mit keinen anderen Kosten rechnen. Die notarielle Beurkundung für die Adoptionserklärung kostet etwa 30 Euro.
- Mehr darüber, wie man ein Kind zur Adoption freigibt
Welche Kosten fallen bei einer Auslandsadoption an?
Eine Auslandsadoption kann bis zu 20.000 Euro kosten. Einfluss auf die Kostenhöhe hat vor allem das Herkunftsland des Adoptivkindes. Gestalten sich Reisen in das betreffende Land schwierig und ist es nicht Teil des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ), kann die ganze Auslandsadoption viel Zeit und Geld kosten.
Grundsätzlich ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Allgemeine und länderspezifische Eignungsprüfung durch die Adoptionsvermittlung (ca. 1.300 Euro bei staatlichen Vermittlungsstellen, bei nicht-staatlichen noch mehr).
- Vermittlung der Auslandsadoption (durch die zentrale Adoptionsstelle ca. 800 Euro)
- Notarkosten
- Gerichtsgebühren
- Diverse Unterlagen (polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Untersuchungen, etc.) sowie deren Übersetzung und Beglaubigung im In- und Ausland
- Kosten für die Reise(n) zum Kind ins Ausland
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Welche Beratungskosten können anfallen?
Die Beratung bei der Adoptionsvermittlungsstelle ist immer kostenlos. Die Fachkräfte der Vermittlungsstelle kümmern sich um die Fragen und Ängste der Adoptionsbewerber und der Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben wollen oder darüber nachdenken.
Wer Fragen zur Adoption hat und seine persönliche Situation mit einem Spezialisten für Familienrecht besprechen möchte, sollte sich von einem Familienanwalt unterstützen lassen. Geht es um einen spezielleren Fall, sollte auf einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit viel Erfahrung gesetzt werden. Anwälte für Familienrecht – wie auch alle anderen Anwälte – haben verschiedene Möglichkeiten zur Kostenberechnung:
- nach einem Stundenhonorar (Kosten pro Stunde wird festgelegt)
- nach einem Pauschalhonorar (fixe Kosten für alle Leistungen wird festgelegt)
- nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (Kosten aufgrund des Gegenstandswerts)
Darüber hinaus gibt es bei vielen Anwälten eine kostenlose Erstberatung . Dabei schildert man dem Anwalt erst einmal sein Problem. In manchen Fällen wird gar keine weitere Beratung nötig, da sich das Problem häufig in einem kurzen Gespräch schon lösen kann. Wird eine Begleitung nötig, macht der Anwalt jedenfalls auf die anfallenden Kosten im Vorhinein aufmerksam. Möglich ist auch die Unterstützung durch Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Adoptionskosten und Steuern
Nein. Die Adoptionskosten sind nicht steuerlich absetzbar. Sie stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Der Gesetzgeber argumentiert, dass eine Kindesannahme eine freiwillige Entscheidung sei. Außergewöhnliche Belastungen sind von der Steuer nur absetzbar , wenn es sich um Aufwände aus einer Zwangslage heraus handelt. Die Entscheidung auf Adoption fiele jedoch nicht aufgrund einer Zwangslage, so der Gesetzgeber ( BFH-Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen VI R 60/11 ).